Marianna Gąszczak (DE)
Projekt: "Frauen im Schatten der Guillotine. Polinnen im Gefängnis Plötzensee"
Autor: Michael G. Müller
Biographie
Geb. am 28.12.1914 in Duisburg, Ruhrgebiet. Hingerichtet am 28.9.1943 in der Berlin-Charlottenburg, Justizvollzugsanstalt Plötzensee.
Das Leben:
Ihr Vater war Arbeiter und Arbeitsimmigrant im Ruhrgebiet. Die Familie erzog ihre Töchter Marianna und Marta in polnischer Tradition. Sie wurden katholisch getauft. Marianna besuchte in Duisburg die Volks- und Mittelschule. Sie gehörte zugleich dem Polnischen Pfadfinderverband in Deutschland (Związek Harcerstwa Polskiego w Niemczech) und dem Verband der Polen in Deutschland (Związek Polaków w Niemczech) an. 1929 wurde sie in das Lehrerseminar im polnischen Leszno (Lissa; ehemaliges „Königliches Katholisches Seminar für Lehrinnen“) aufgenommen. Dort legte sie 1934 ihr Lehrerinnenexamen ab und war zuerst als Hilfslehrerin, dann, von 1936 bis 1939, als Lehrerin an einer Schule in Glomsko (Glumen) beschäftigt. Sofort nach dem Überfall auf Polen im September 1939 schlossen die deutschen Besatzer die Schule. Gąszczak wurde, da sie als deutsche Staatsbürgerin an einer polnischen Schule tätig war, der Sympathie und potentiellen Kollaboration mit Polen verdächtigt und deshalb kurz in Złotów (Flatow) inhaftiert. Sie kam zwar nach wahrscheinlich einer Woche wieder frei, musste aber die noch immer frontnahe Region verlassen. Sie ging nach Berlin und wurde dort, wegen ihrer Sprachkenntnisse, im Oktober 1939 als “Prüferin“ bei der Auslandsbriefstelle des Oberkommandos der Wehrmacht angestellt; sie sollte polnischsprachige Briefe auf verdächtige Inhalte hin überprüfen. Von Februar 1941 bis November 1942 arbeitete sie als Stenotypistin bei einem Berliner Bauunternehmen (Hermann Müller-Bau).
Im Widerstand:
In Berlin kam Gąszczak in Kontakt mit Angehörigen einer polnischen Untergrund- und Widerstandsorganisation. Sie wurde Mitglied einer Spionageeinheit, die der Abteilung für Information und Aufklärung des Oberkommandos der Landesarmee in London (Oddział Informacyjno-Wywiadowczy Komendy Głównej ZWZ-AK) unterstand. Über ihre konspirative Tätigkeit ist nichts bekannt, ebenso wenig darüber, wann und wie die Gestapo ihrer Widerstandsgruppe auf die Spur kam. Im März 1943 ordnete der „Oberreichskriegsanwalt“ an, Gąszczak sowie zwei weitere Personen (mit Namen Witczak und Maćkowiak) wegen Spionage zu verhaften. Aber erst am 30.4.1943 wurde Gąszczak durch die Gestapo tatsächlich verhaftet und in das Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit eingeliefert, wo sie in Einzelhaft kam. Vor dem „Volksgerichtshof“ in Moabit fand am 6.8.1943 die Verhandlung gegen sie statt; am selben Tag wurde sie wegen Spionage für Feindstaaten zum Tode verurteilt. Am 10.8.1943 folgte ihre Überstellung in das Strafgefängnis Plötzensee (Berlin-Charlottenburg). Dort wurde sie am 28.9.1943 hingerichtet.
Durch ordentliche Justiz zum Tod.
Auf Marianna Gąszczaks Leidensweg von der Verhaftung bis zur Hinrichtung ging juristisch und bürokratisch alles mit rechten Dingen zu.
Ein normaler Untersuchungshäftling:
Die Aufnahmedokumente im Untersuchungsgefängnis Moabit vermerkten zwar, dass Gąszczak der Spionage, also des Hochverrats, beschuldigt wurde, und die Gefängnisleitung folgte auch der Gestapo-Anweisung, sie völlig isoliert, in Einzelhaft zu halten. Dagegen wurde sie entgegen den Anordnungen zur Arbeit in Gefängniseinrichtungen zugelassen und sie bezog dafür einen symbolischen Lohn. Außerdem: Da sie keine Vorstrafen hatte, also bis dahin im juristischen Sinn als „unbescholten“ galt, wurden ihr auch kleine Vergünstigungen gewährt. Auf ihre jeweils schriftlich gestellten und amtlich begutachteten Anträge erhielt sie, ebenfalls schriftlich, die Erlaubnis, am katholischen Gottesdienst teilzunehmen oder Zeitungen zu abonnieren. Wenigstens dreimal im Lauf der Untersuchungshaft wurde ihr auch gestattet, von ihrem Rechtsanwalt, aber auch von ihrer Schwester Marta, vielleicht auch weiteren Verwandten besucht zu werden – wenn auch unter Überwachung. Am Ende, schon nach dem Todesurteil und Gąszczaks Überstellung nach Plötzensee am 10.8.1943, erstattete die Leitung des Untersuchungsgefängnisses noch einen Bericht, der bescheinigte, dass Gąszczak sich als Häftling stets ordentlich verhalten, gut gearbeitet und auch „glaubwürdig“ Reue für ihre Taten gezeigt habe. Die Akten des Untersuchungsgefängnisses vermerkten dann als Grund für den Abgang aus der Haftanstalt lakonisch „hingerichtet“. alt=SprechzettelMG|mały|Sprechzettel Marianna Gąszczaks „Sprechzettel“ vom 5.7.1943:- Erlaubnis für Marta Gąszczak, für 20 Minuten unter Aufsicht mit ihrer Schwester zu sprechen (Landesarchiv Berlin, ARep369)
Den Tod verwalten:
Der Strafprozess gegen Gąszczak, vom Volksgerichtshof am 9.7.2043 für den 6.8.1943 anberaumt, war offenbar nur noch ein formaljuristischer Akt, dessen Ausgang – das am selben Tag (!) gefällte Todesurteil – offenbar von vornherein feststand. Entsprechend kurz war der juristisch-bürokratische Weg zum Vollzug des Todesurteils – Gąszczaks Überstellung in die Hinrichtungsanstalt Plötzensee schon zwei Tage nach dem Urteil, die Vorbereitung der Hinrichtung. Dennoch hielt auch die Strafanstalt Plötzensee an rechtsförmlichen Prozeduren fest. Gąszczaks Schwester Marta erhielt am 25.9.1943, drei Tage vor der Hinrichtung, die Erlaubnis zu einem letzten Treffen mit ihrer Schwester. Vor allem aber sorgte die Strafanstalt für einen rechtskonformen Umgang mit Gąszczaks Hinterlassenschaft: Sie selbst wurde gezwungen, eine schriftliche Verfügung darüber zu treffen. Diese Verfügung (zugunsten ihrer Schwester) wurde aber posthum ignoriert. In einem ausführlichen Briefwechsel zwischen den zuständigen Gerichten und Behörden im Oktober und November 1943 wurde letztlich beschlossen, den gesamten, mehr als bescheidenen Besitz der Hingerichteten zwecks Deckung der Gerichtskosten zu beschlagnahmen. Das alles rechtskonform und ordentlich!
Gedicht von Elżbieta Kargol:
Sterbeurkunde
geboren:28. XII. 1914 in Duisburg
enthauptet:28. IX. 1943 in Berlin - Plötzensee
Wer könnte schon ihren Namen richtig aussprechen?
Damals im Gerichtssaal?
GĄSZCZAK.
So viele Konsonanten auf eimal und noch ein nasaler Vokal.
Den Nasalvokal ließen sie verschwinden.
Damals im Gerichtssaal.
GASZCZAK.
Dann verschwand noch ein „Z“
GASCZAK:
Damals unter Guillotine.
Und alle Buchstaben waren auf einmal weg.
Und sie auch.
Quelle
https://www.instagram.com/p/C0w1lh9IRXy/
https://www.facebook.com/reel/328917793372320
Elżbieta Czarnotta, Jowita Kęcińska-Kaczmarek, Roman Różeński, „Dwie Marie. Maria Gąszczak (1914-1943), Marianna Różeńska (1913-2003)”.
Förderung
Beitrag gefertigt im Rahmen vom Workshop "Frauen im Schatten der Guillotine. Polinnen im Gefängnis Plötzensee" am 2.12.2023
Das Projekt ist gefördert von der Stiftung EVZ (Erinnerung Verantwortung Zukunft).
Diese Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung der Stiftung EVZ dar. Für inhaltliche Aussagen trägt die Polkopedia die Verantwortung.
