Zofia Gołębiewska: Różnice pomiędzy wersjami
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Vom 14. Mai bis zum frühen Morgen des 7. August 1942. Das ist die einzige Zeitspanne im Leben von Zofia Gołębiewska (oder Sophie Golembiewski), über die wir Genaues wissen. Am 14. Mai 1942 verurteilte der sogenannte Volksgerichtshof in Berlin sie zum Tode, wegen „Landesverrats“, wie es in dem Urteil mit dem Geschäftszeichen 3 J 353/40g heißt. Am 6. August um 18.30 überstellte die Polizei sie dann aus der „Barnimstr.“, so hieß im Amtsjargon das Frauengefängnis in Berlin Friedrichshain, Barnimstr. 10, in das Gefängnis Plötzensee in Berlin-Charlottenburg – die „zentrale Hinrichtungsstätte für den Vollstreckungsbezirk IV“. Um 5 Uhr morgens am 8. August wurde sie dort „enthauptet“, also mit der Guillotine hingerichtet. Das alles entnehmen wir den Eintragungen in der Häftlingskarte der Strafanstalt Plötzensee, Gefangenenbuch-Nummer 852/42. | Vom 14. Mai bis zum frühen Morgen des 7. August 1942. Das ist die einzige Zeitspanne im Leben von Zofia Gołębiewska (oder Sophie Golembiewski), über die wir Genaues wissen. Am 14. Mai 1942 verurteilte der sogenannte Volksgerichtshof in Berlin sie zum Tode, wegen „Landesverrats“, wie es in dem Urteil mit dem Geschäftszeichen 3 J 353/40g heißt. Am 6. August um 18.30 überstellte die Polizei sie dann aus der „Barnimstr.“, so hieß im Amtsjargon das Frauengefängnis in Berlin Friedrichshain, Barnimstr. 10, in das Gefängnis Plötzensee in Berlin-Charlottenburg – die „zentrale Hinrichtungsstätte für den Vollstreckungsbezirk IV“. Um 5 Uhr morgens am 8. August wurde sie dort „enthauptet“, also mit der Guillotine hingerichtet. Das alles entnehmen wir den Eintragungen in der Häftlingskarte der Strafanstalt Plötzensee, Gefangenenbuch-Nummer 852/42. | ||
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Die Geschichte hinter dem Justizmord ist völlig unklar, ein schwarzer Fleck. Was mochte Zofia/Sophie G. verbrochen haben? Für die Verurteilung einer Polin bzw. Deutschen mit polnischem Familienhintergrund wegen Landesverrats bedurfte es 1942 nicht viel. | Die Geschichte hinter dem Justizmord ist völlig unklar, ein schwarzer Fleck. Was mochte Zofia/Sophie G. verbrochen haben? Für die Verurteilung einer Polin bzw. Deutschen mit polnischem Familienhintergrund wegen Landesverrats bedurfte es 1942 nicht viel. | ||
Aktualna wersja na dzień 18:49, 14 maj 2026
Autor: Michael G. Müller
Vom 14. Mai bis zum frühen Morgen des 7. August 1942. Das ist die einzige Zeitspanne im Leben von Zofia Gołębiewska (oder Sophie Golembiewski), über die wir Genaues wissen. Am 14. Mai 1942 verurteilte der sogenannte Volksgerichtshof in Berlin sie zum Tode, wegen „Landesverrats“, wie es in dem Urteil mit dem Geschäftszeichen 3 J 353/40g heißt. Am 6. August um 18.30 überstellte die Polizei sie dann aus der „Barnimstr.“, so hieß im Amtsjargon das Frauengefängnis in Berlin Friedrichshain, Barnimstr. 10, in das Gefängnis Plötzensee in Berlin-Charlottenburg – die „zentrale Hinrichtungsstätte für den Vollstreckungsbezirk IV“. Um 5 Uhr morgens am 8. August wurde sie dort „enthauptet“, also mit der Guillotine hingerichtet. Das alles entnehmen wir den Eintragungen in der Häftlingskarte der Strafanstalt Plötzensee, Gefangenenbuch-Nummer 852/42.
Die Geschichte hinter dem Justizmord ist völlig unklar, ein schwarzer Fleck. Was mochte Zofia/Sophie G. verbrochen haben? Für die Verurteilung einer Polin bzw. Deutschen mit polnischem Familienhintergrund wegen Landesverrats bedurfte es 1942 nicht viel.
Im deutschen Strafrecht gab es den Straftatbestand des Landesverrats traditionell auch vor 1933 und es gibt ihn auch heute noch - § 94 Strafgesetzbuch, anzuwenden auf Personen, die den Staat durch den Verrat von Staatsgeheimnissen in ernste Gefahr bringen. Der legendäre Stasi-Spion Günter Guillaume zum Beispiel wurde 1975 wegen Landesverrats verurteilt. Anders unter dem NS-Regime. 1934 wurde der entsprechende Paragraf „verschärft“, wie es so schön heißt, so dass Landesverrat jetzt zwingend mit der Todesstrafe geahndet werden musste. Schlimmer aber: In der Praxis der deutschen Gerichtsbarkeit verwischten sich seit dem Kriegsbeginn 1939 die Grenzen zwischen Strafrecht und Militärrecht („Kriegsverrat) und zugleich wurden selbst banale Handlung des Ungehorsams juristisch als Begünstigung des Feinds, mithin als Landesverrat, eingestuft. Wer dem Feind Zugang zu „kriegswichtigen“ Informationen ermöglichte oder Feinden des Reichs Unterstützung zukommen ließ (zum Beispiel Angehörigen des polnischen Widerstands oder auch einfach Juden), machte sich in den Augen der Richter des Landesverrats schuldig. Indem die deutschen Gerichte hier als willige Vollstrecker der Vernichtungspolitik des NS-Regimes machten, brachen sie alle Regeln ordentlicher Justiz.
Zofia/Sophie G. auch vor den Nazis lebte sie in einem national prekären Umfeld. Ihr Geburtsort Pelplin bei Tczew (Dirschau) wie auch ihr späterer Wohnort Toruń (Thorn) hatten von den Teilungen Polens im 18. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg unter preußisch-deutscher Herrschaft gestanden – einem Regime, das seit der Zeit Bismarcks die „polnische Nationalität“ in der Region erklärtermaßen eliminieren wollte. Dann kamen 1918 und der Versailler Vertrag: Sowohl Tczew als auch Toruń wurden Teil der Zweiten Polnischen Republik, hart an der polnisch-deutschen Grenze – für die Weimarer Republik wie später für NS-Deutschland „Feindesland“.
Familiengeschichten funktionieren allerdings anders, unabhängig von der großen Politik. Irgendwie war Zofias/Sophies Familie wohl polnisch und deutsch zugleich. Wie ihre Eltern (Franz Golembieski und Valeria Golembieski, geb. Krause), wie sie selbst ihre nationale Loyalität definiert hätten, können wir nicht wissen; vielleicht hätten sie selbst das auch nicht genau sagen können. Und da gab es ja auch noch den 1913, also neun Jahre nach Zofia/Sophie geborenen Aleksander/Alexander Franz Golembiewski, einen Bruder oder Cousin, und wofür mochte der sich wohl halten?
Fakten und Spekulationen. Vor ihrer Verhaftung war Zofia/Sophie „Sekretärin“/“Angestellte“ in Toruń/Thorn. Für wen sie arbeitete, wissen wir nicht – eine inzwischen deutsche Firma, sogar eine deutsche Behörde? Jedenfalls passierte 1942 etwas, das dazu führte, dass man sie des Landesverrats bezichtigte und den Gärtner Aleksander/Alexander G. der „Beihilfe zum Landesverrat“. Vielleicht ging es um Delikte, welche die deutschen Sicherheitsbehörden sich in ihrer Paranoia ausgedacht hatten, vielleicht um Denunziationen, vielleicht aber auch um wirkliche Widerstandsaktivitäten.
Wie auch immer. Dann nahm die deutsche Unrechtsjustiz ihren Lauf. Beide wurden zuerst in Toruń/Thorn inhaftiert. Aleksander/Alexander wurde vom Gerichtsgefängnis Thorn in die Untersuchungshaftanstalt Berlin und von dort in das Zuchthaus Wartenberg in Sachsen überführt, wo er am 29. März 1945 (!) hingerichtet wurde. Zofias/Sophies Schicksal kennen wir schon…